Das KfW 40/60 Haus das Energiesparhaus.
Hier finden Sie Informationen zu energiesparenden Bauweisen, die nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern Ihnen als Hauseigentümer geringere Energiekosten und ein behagliches Wohnklima bescheren.
Ihr Gebäude muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Status »KfW-Energiesparhaus« oder »Passivhaus« zu erhalten. Hierbei wird sowohl die Qualität der Gebäudehülle als auch die Gebäudetechnik betrachtet.
Der Endenergiebedarf, der Primärenergiebedarf, wie auch die energetische Qualität der Gebäudehülle werden berechnet und im Energieausweis ausgewiesen, der für jeden Neubau und Altbau von einem Sachverständigen zu erstellen ist.
Der Energieausweis (ehemals Energiepass) hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
KfW-Energiesparhaus 40
- Beim KfW-Energiesparhaus 40 darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp'') nach EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen,
- gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45% unterschreiten.
Passivhaus
- Wie beim KfW-Energiesparhaus 40 darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp'') nach der EnEV nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen und
- der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) darf gleichermaßen nicht über 15 kWh je Quadratmeter Wohnfläche liegen.
KfW-Energiesparhaus 60
Für ein KfW-Energiesparhaus 60 sind die Anforderungen weniger streng:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp'') nach der EnEV darf nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen und
- der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 %.
Die erforderlichen Kennzahlen werden nur dann erreicht, wenn Heiztechnik und energetische Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind.